Wer ist zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet?
- Arbeitnehmer/innen, die als Ehegatten die Steuerklassen III und V verwenden,
- Arbeitnehmer/innen mit Nebeneinkünften von über 410 € im Jahr
- Arbeitnehmer/innen mit Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder andere dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Bezüge über 410 € im Jahr,
- Arbeitnehmerinnen, die einen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen haben lassen
- Als Rentner oder Bezieher anderer Einkünfte sind Sie zur Abgabe verpflichtet, wenn Ihre Einkünfte den Gesamtbetrag der Einkünfte als Ledige/r 7.664 €, als Ehegatten 15.329 € im Jahr übersteigen.
Gern prüfen wir für Sie gesondert die Erklärungspflicht.